Warum fährt die Feuerwehr mit Tatütata…?

Warum fährt die Feuerwehr mit Tatütata…?

Im Ort ist es ruhig.

Es ist mitten in der Nacht, Sie schlafen.

Plötzlich werden Sie aus dem Schlaf gerissen, da ein Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn durch den Ort fährt.

Vermutlich denken Sie: „Müssen die um diese Zeit so einen Krach machen?“

Wenn Sie am nächsten Morgen aufwachen und aufstehen, stellen Sie sich die Frage, ob dies eigentlich nötig war.

Nachts sind die Straßen doch menschenleer, wieso fährt die Feuerwehr mit Martinshorn durch den Ort?

Wir können das gut verstehen, allerdings ist das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn auch zu Ihrem Schutz gedacht.

So wird insbesondere in Wohngebieten und den damit verbundenen „Rechts vor Links“ – Situationen das Sonder- bzw. Wegerecht in Anspruch genommen. Um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und damit Unfälle zu vermeiden.

Schließlich rechnet kaum ein Verkehrsteilnehmer, dass Ihm mitten in der Nacht ein tonnenschweres Einsatzfahrzeug der Feuerwehr auf einer Kreuzung begegnet.

Für die Verwendung von Sondersignale (blaues Blinklicht und Martinshorn) sind in der Straßenverkehrsordnung klare Regelungen festgelegt:

Auszug aus §35 StVO (Sonderrechte)

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Auszug aus §38 StVO (blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht)

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Der Fahrer eines Fahrzeuges handelt nach dem Gesetz fahrlässig, wenn er trotz blauem Blinklicht kein Martinshorn verwendet. Bei einem Unfall kann dieser trotz Unschuld zur Haftung herangezogen werden. Die Feuerwehr fährt deshalb bei jedem Einsatz nicht ohne Grund mit Martinshorn durch den Ort. Vielmehr ist die Feuerwehr zu Menschen unterwegs, die in diesem Moment auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Wir hoffen, auf Ihr Verständnis, wenn ein Fahrzeug der Feuerwehr auch Nachts mit Martinshorn durch den Ort fährt und Sie aus dem Schlaf gerissen werden.

Ein kleiner Denkanstoß:

Sie können sich wieder im Bett umdrehen und weiter schlafen. Die ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr, die vor ein paar Minuten auch noch im Bett lagen und schliefen, haben in den nächsten Stunden dazu keine Gelegenheit, denn Sie sind damit beschäftigt Menschen zu retten und Feuer zu löschen. Auch wenn die Feuerwehrleute nach einem langen Einsatz noch die Zeit und die Ruhe für ein bisschen Schlaf finden, müssen sie am nächsten Morgen ebenso zur Arbeit wie Sie.

Und wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, wird es Ihnen egal sein, ob ein anderer aus dem Schlaf gerissen wird. Sie werden für jede Sekunde, die die Feuerwehr früher eintrifft, dankbar sein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre freiwillige Feuerwehr Ettlingen, Abteilung Bruchhausen, Abteilungskommandant Oliver Haunschild, weitere Informationen finden Sie unter:

www.ff-bruchhausen.de